* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
Silke Berger
Versicherungsfachfrau (BWV)
silke.berger@ergo.de
Bettina Bannert
Teampartnerin
bettina.bannert@ergo.de
Jessica Miethbauer
Innendienst
jessica.miethbauer@ergo.de